Häufig gestellte Fragen
Ja, unsere Übersetzungen werden von allen
australischen Behörden anerkannt. Bei Fragen zur Anerkennung im Ausland
wenden Sie sich bitte an das zuständige Konsulat in Australien.
Ja, alle unsere Mitarbeiter sind von NAATI
staatlich zugelassen (oder anerkannt, wenn es sich um Sprachen mit
geringerem Bedarf handelt).
Nein, wir akzeptieren eine Kopie als Grundlage
für unsere Übersetzung und hängen sie an unsere Übersetzung an. Es
liegt an Ihnen, einen von Behörden geforderten Echtheitsnachweis zu
erbringen.
Nein, das können in Australien nur
Friedensrichter (Justice of the Peace) oder Personen in ähnlicher
Position, zum Beispiel Rechtsanwälte, Richter, bestimmte Bankmanager
und Polizeibeamte.
Wir garantieren, dass wir ausschließlich
qualifizierte Fachleute beschäftigen, deren Arbeit Korrektur gelesen
wird. Wenn wir einen Fehler machen, werden wir diesen
selbstverständlich berichtigen. Wir arbeiten nach den Bestimmungen des
“Trade Practices Act”, dem australischen Verbraucherschutzgesetz.
Wir berechnen unsere Arbeit nach der Anzahl der
englischen Wörter. Der Preis hängt dabei auch von der Komplexität des
jeweiligen Textes ab. Einfache persönliche Dokumente werden zu einem
Pauschalpreis abgerechnet. Gerne dürfen Sie uns Ihre Dokumente per Fax,
E-mail oder Post zuschicken. Wir erstellen wir Ihnen dann ein kostenloses Angebot.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet ist,
schicken Sie uns bitten eine E-Mail.

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