Häufig gestellte Fragen
Ja, unsere Übersetzungen werden von allen australischen
Behörden anerkannt. Bei Fragen zur Anerkennung im Ausland
wenden Sie sich bitte an das zuständige Konsulat in Australien.
Ja, alle unsere Mitarbeiter sind von NAATI staatlich zugelassen
(oder anerkannt, wenn es sich um Sprachen mit geringerem Bedarf
handelt).
Nein, wir akzeptieren eine Kopie als Grundlage für unsere
Übersetzung und hängen sie an unsere Übersetzung
an. Es liegt an Ihnen, einen von Behörden geforderten Echtheitsnachweis
zu erbringen.
Nein, das können in Australien nur Friedensrichter (Justice
of the Peace) oder Personen in ähnlicher Position, zum Beispiel
Rechtsanwälte, Richter, bestimmte Bankmanager und Polizeibeamte.
Wir garantieren, dass wir ausschließlich qualifizierte
Fachleute beschäftigen, deren Arbeit Korrektur gelesen wird.
Wenn wir einen Fehler machen, werden wir diesen selbstverständlich
berichtigen. Wir arbeiten nach den Bestimmungen des “Trade
Practices Act”, dem australischen Verbraucherschutzgesetz.
Wir berechnen unsere Arbeit nach der Anzahl der englischen Wörter.
Der Preis hängt dabei auch von der Komplexität des jeweiligen
Textes ab. Einfache persönliche Dokumente werden zu einem
Pauschalpreis abgerechnet. Gerne dürfen Sie uns Ihre Dokumente
per Fax, E-mail oder Post zuschicken. Wir erstellen wir Ihnen
dann ein kostenloses Angebot.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet ist, schicken Sie uns bitten
eine E-Mail.

|